14:15 - 15:45 Uhr / UniMS
Katholischer Religionsunterricht, Fronleichnamsprozessionen und Kirchenglockenläuten; das gehört für uns alle mehr oder weniger zum Alltag dazu. In Art. 4 GG steht jedoch „Die Freiheit des Glaubens […] und religiösen Bekenntnisses ist unverletzlich.“ Dann müsste die Religionsfreiheit ja für alle Religionen gelten und alle religiösen Praktiken gleich behandelt werden, vom Kreuz um den Hals, über das Kopftuch bis hin zum Piratenhut der Pastafari.
Was ist aber überhaupt eine Religion und welche religiöse Praktik ist nicht mehr erlaubt, weil sie andere Grundrechte verletzt? Diese Fragen müssen durch das Recht, konkreter: Gerichte und den Fachdiskurs beantwortet werden. Ist die Taufe nicht eine religiöse Zwangspraxis an unzurechnungsfähigen Säuglingen durch Waterboarding? Oder doch eine legitimes religiöses Aufnahmeritual. Ist es ausreichend, um als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, dass man ein fliegendes Spaghettimonster anbetet oder brauch es ein transzendentes Wesen im Himmel?
Einen Überblick über die rechtlichen Diskurse und eine Einführung in die Thematik Religionsfreiheit wird in der Vorlesung angeboten.
Die Veranstaltung ist eine extra Hochschultagveranstaltung.
Dozent*innen: PD Dr. Thomas Neumann
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Anzahl der freien Plätze: 90
Veranstaltende Hochschule / Einrichtung
